Anämie bei Krebs

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Anämie ist der gesundheitliche Zustand, der entsteht, wenn der Körper nicht genug rote Blutkörperchen hat bzw. nicht genug Hämoglobin (Sauerstoff transportierende Substanz in roten Blutkörperchen) produziert, um den Sauerstoff im Körper zu transportieren. Eine Anämie kann zu Müdigkeit und Trägheit und zu totalen Erschöpfungszuständen führen. Verfügt der Körper über nicht genügend rote Blutkörperchen, die Sauerstoff transportieren, so wird das Herz zusätzlich belastet und muss härter arbeiten, um den zur Verfügung stehenden Sauerstoff zu den Organsystemen und dem Körpergewebe zu transportieren. Daraus resultiert eine erhöhte Herzfrequenz und Kurzatmigkeit, wodurch einfachste tägliche Anforderungen deutlich erschwert werden können. Diese Symptomatik wird als Fatigue bezeichnet. Fatigue ist eine sehr häufig vorkommende Begleiterscheinung bei Krebserkrankungen.

Fatigue in Zusammenhang mit Krebs kann mehrere Ursachen haben. Die wichtigste Ursache ist die Entstehung einer Anämie, aus mehreren Gründen:

  • Die Medikamente, die im Rahmen einer Chemotherapie zur Behandlung des Krebses eingesetzt werden, wirken, indem sie die 'außer Kontrolle geratenen' Tumorzellen zerstören. Leider schädigen diese Medikamente auch 'gesunde' Zellen.
  • Krebs kann die Produktion des Hormons Erythropoietin senken. Dieses Hormon bestimmt, wie viele neue rote Blutkörperchen produziert werden. Der Spiegel roter Blutkörperchen kann sinken, wenn zu wenig Erythropoietin produziert wird.
  • Anämie kann die Folge eines chirurgischen Eingriffs sein, der zur Behandlung des Krebses vorgenommen wird. Bei der Operation kommt es möglicherweise zu starkem Blutverlust, wodurch sich die Zahl der roten Blutkörperchen reduziert.

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Die Informationen, die wir auf unseren Indikationsseiten für Patienten zur Verfügung stellen, können einen Arztbesuch nicht ersetzen. Sie sind lediglich als Unterstützung der Arzt/Patienten-Beziehung gedacht.

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Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor: "Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden." Die Rechtsprechung hat bisher "Sachinformation" mit einer "werblichen" Maßnahme gleichgesetzt.

Wir wünschen uns gut informierte Patienten. Wir bedauern daher, dass wir wegen dieser Rechtslage den Patienten unsere Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen.

Letzte Aktualisierung
06.08.2008