Multiples Myelom

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Das Multiple Myelom oder auch Plasmozytom ist die zweithäufigste Blutkrebserkrankung in Deutschland. Die Krankheit tritt vermehrt im höheren Alter auf (ab 60 Jahre) und betrifft häufiger Männer als Frauen.
Das Multiple Myelom, dessen Auslöser noch weitestgehend ungeklärt sind, entsteht aus entarteten B-Zellen des Immunsystems. Dieser Zelltyp ist normalerweise für die Produktion von Antikörpern zuständig, die der Körper zur Bekämpfung von Krankheiten benötigt. Sind die Zellen jedoch entartet, produzieren sie unbrauchbare Antikörper. Diese zum Teil massenhafte Antikörperproduktion kann zur Verdickung des Blutes führen, was Schwindel und später auch eine Einschränkung oder den Verlust der Nierenfunktion zur Folge haben kann.

Die B-Zellen sind im Knochenmark angesiedelt. Im Falle des Multiplen Myeloms verdrängen die bösartigen Zellen andere gesunde Zellen des blutbildenden Systems. Diese sind ebenfalls im Knochenmark angesiedelt (Erythrozyten - rote Blutkörperchen, Leukozyten - weiße Blutkörperchen und Thrombozyten - Blutplättchen). Dadurch kann es zu Mangelerscheinungen mit entsprechenden Folgen kommen; z.B. Anämie (Blutarmut mit Leistungsschwäche und permanenter Müdigkeit), Leukopenie (Mangel an weißen Blutkörperchen, kann zu erhöhter Infektneigung führen) sowie Thrombozytopenie (erhöhte Blutungsneigung). Die Myelomzellen regen darüber hinaus den Knochenabbau an, so dass es, ähnlich einer Osteoporose, gehäuft zu Knochenschmerzen und Knochenbrüchen kommt.
Die Diagnose der Erkrankung erfolgt meist mit Hilfe eines Blutbildes, bei dem die Menge an Antikörpern bestimmt werden kann. Hinzu kommen in der Regel Röntgen-Aufnahmen, um den Zustand der Knochen zu überprüfen sowie eine Knochenmarksbiopsie, um die Ausbreitung der Erkrankung im Knochenmark feststellen zu können.
Die Therapie umfasst die Stammzelltransplantation, verschiedene Chemotherapieformen und Strahlentherapie.

Weiterführende Informationen für Patienten und Angehörige

www.myelom-hilfe.de

Beipackzettel

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Weiterführende Informationen für medizinische Fachkreise und Medienvertreter

www.ortho-biotech.de

Selbsthilfegruppen

Die Informationen, die wir auf unseren Indikationsseiten für Patienten zur Verfügung stellen, können einen Arztbesuch nicht ersetzen. Sie sind lediglich als Unterstützung der Arzt/Patienten-Beziehung gedacht.

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Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor: "Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden." Die Rechtsprechung hat bisher "Sachinformation" mit einer "werblichen" Maßnahme gleichgesetzt.

Wir wünschen uns gut informierte Patienten. Wir bedauern daher, dass wir wegen dieser Rechtslage den Patienten unsere Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen.

Letzte Aktualisierung
04.06.2008