Chronische Schmerzen
In Deutschland leiden rund 7,5 Millionen Menschen an chronischen Schmerzen. Im Gegensatz zu akuten Schmerzen besitzen sie keine Warnfunktion, sondern haben selbstständigen Krankheitswert und müssen auch als eigenständige Erkrankung behandelt werden. Viele Schmerzpatienten werden nicht ausreichend therapiert - wirksame Medikamente zu selten eingesetzt. Für die Behandlung von chronischen Schmerzen wurde das sogenannte Stufenschema der Weltgesundheitsorganisation (WHO)entwickelt. Es sieht vor, bei nicht ausreichender Schmerzlinderung jeweils auf die nächste Stufe zu wechseln. Auf der I. Stufe verordnet der Arzt Schmerzmittel wie Aspirin oder Paracetamol. Auf Stufe II werden so genannte schwach wirksame Opioide (z.B. Tramadol, Tilidin) verordnet. Bei starken Schmerzen schließlich setzt man auf stark wirksame Stufe III-Opioide wie z.B. Fentanyl, Morphin oder Hydromorphon, unabhängig davon, ob die Schmerzen durch ein Tumorleiden oder durch Osteoporose, Rückenschmerzen oder andere Grunderkrankungen ausgelöst werden
Transdermale Pflaster, die eine genau definierte Wirkstoffmenge über 72 Stunden durch die Haut in den Körper abgeben, ermöglichen eine gleichmäßige Linderung starker chronischer Schmerzen über drei Tage.
Durch die innovativen OROS-Technologie entstand ein neues Schmerzmedikament, was mit einer einmal täglichen Einnahme gleichmäßige Plasmaspiegel ermöglicht. Diese gleichmäßigen Wirkspiegel sorgen für eine gleichmäßige Schmerzlinderung, vermindern Schmerzdurchbrüche und eine erholsamen Nachtschlaf.
Anästhesie und Intensivmedizin
Durch die Weiterentwicklung synthetisch hergestellter Opioide eröffnete Janssen-Cilag den Fachbereich Anästhesie/Intensivmedizin.
Viele dieser Medikamente werden seit vielen Jahren als Standardpräparate bei Schmerzen während und nach operativen Eingriffen eingesetzt.
Beipackzettel
Wenn Sie in dieser Indikation bereits ein Präparat der Janssen-Cilag GmbH verwenden und den Beipackzettel verloren haben, dann wenden Sie sich bitte an unseren infoservice955 unter: 02137 / 955 - 955
Materialbestellung
Selbsthilfegruppen
Die Informationen, die wir auf unseren Indikationsseiten für Patienten zur Verfügung stellen, können einen Arztbesuch nicht ersetzen. Sie sind lediglich als Unterstützung der Arzt/Patienten-Beziehung gedacht.
Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir an dieser Stelle Patienten leider nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren.
Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor: "Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die
mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden." Die Rechtsprechung hat bisher "Sachinformation" mit einer "werblichen" Maßnahme gleichgesetzt.
Wir wünschen uns gut informierte Patienten. Wir bedauern daher, dass wir wegen dieser Rechtslage den Patienten unsere Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen.