Urologie

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Vielleicht kennen Sie das: Die Kerzen sind angezündet, erotische Spannung liegt in der Luft und eigentlich könnte alles so schön sein. Wenn da nur nicht die Sache mit dem "zu früh Kommen" wäre...

Das Problem vieler Männer, zu schnell zu sein, verleidet Paaren häufig den Spaß im Bett und bringt Frust statt Lust.

Vorzeitiger Samenerguss (Ejaculatio praecox) ist eine häufig vorkommende sexuelle Fehlfunktion, unter der circa 20 Prozent aller Männer leiden. Sie kann bereits ab dem ersten sexuellen Kontakt oder auch im späteren Leben auftreten.

Experten stimmen darin überein, dass diese Funktionsstörung drei wesentliche Symptome aufweist:

  • Eine kurze Zeitspanne bis zum Samenerguss
  • Einen Mangel an Kontrolle über die Ejakulation
  • Negative persönliche und partnerschaftliche Auswirkungen oder Stress im Zusammenhang mit der Ejakulation.

Anders als bei Erektiler Dysfunktion, die meist ältere Männer betrifft, können Männer aller Altersgruppen unter vorzeitigem Samenerguss leiden.

Fast jeder 5. Mann leidet unter vorzeitigem Samenerguss. Doch die wenigsten sprechen darüber, wie stark das Problem sie und meist auch ihre Partnerschaft belastet. Dabei gibt es einen kompetenten Ansprechpartner, der schon bei vielen Tabuthemen geholfen hat: sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Er kann Sie auch über neue Behandlungsmöglichkeiten in dieser Indiaktion informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.laenger-geniessen.de

Die Informationen, die wir auf unseren Indikationsseiten für Patienten zur Verfügung stellen, können einen Arztbesuch nicht ersetzen. Sie sind lediglich als Unterstützung der Arzt/Patienten-Beziehung gedacht.

Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir an dieser Stelle Patienten leider nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren.

Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor: "Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden." Die Rechtsprechung hat bisher "Sachinformation" mit einer "werblichen" Maßnahme gleichgesetzt.

Wir wünschen uns gut informierte Patienten. Wir bedauern daher, dass wir wegen dieser Rechtslage den Patienten unsere Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen.

Letzte Aktualisierung
08.07.2009