08/07/2010
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Gesundheitsversorgung in Europa
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Nach jahrelangem Streit konnten sich die EU-Gesundheitsminister nun auf eine Richtlinie zur Verbesserung der sogenannten Patientenmobilität einigen. Sie besagt, dass Kranke sich grundsätzlich im Ausland behandeln lassen können und Kosten nach heimischen S
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Seit nunmehr gut einem Jahrzehnt stehen grenzüberschreitende Arztbesuche in Europa auf der Agenda der Europäischen Union (EU). Nun wurde Belgien von den Gesundheitsministern der EU damit beauftragt, die geplante Richtlinie bis zum Jahresende unter Dach und Fach zu bringen. Sie soll zum ersten Mal festschreiben, zu welchen Bedingungen sich Europäer in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können. Betroffen sind hiervon insbesondere für längere Zeit im Ausland weilende Bürger, die in ihrer Heimat auf langen Wartelisten für eine spezielle Behandlung stehen.
Explizit begrüßt wurde die Entscheidung von Annette Widmann-Mauz, der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. Die Bundestagsabgeordnete, die Deutschland bei den Verhandlungen im EPSCO-Rat (Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vertrat, sagte: "Die spanische Ratspräsidentschaft hat gute Arbeit geleistet, um zu einem Kompromisstext zu kommen, der für alle Mitgliedstaaten tragbar ist. Mit diesem Text sind wir einen wichtigen Schritt weiter auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für alle Patientinnen und Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung." Allerdings gibt es auch Kritik an der Richtlinie. So wird befürchtet, dass es zu einer Art "Gesundheits-Tourismus" kommen könnte.
Zurzeit wird lediglich 1% aller Patienten in der EU im Ausland behandelt. Zwar gelten auch hier grundsätzlich die Regelungen des EU-Binnenmarktes und die freie Arztwahl. Allerdings sind die Hürden in der Praxis immer noch hoch. So müssen die Patienten Vorabgenehmigungen einholen und haben auch keine Sicherheit bei der Kostenerstattung. Geregelt sind bislang lediglich die Versorgung im Notfall sowie die Erstattung etwa für in Spanien lebende EU-Bürger: Spanien erhält für deren Versorgung Pauschalbeträge.
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