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19/07/2010  -  Zwangsrabatt für alle Kassen
Von dem staatlich verordneten Zwangsrabatt für Arzneimittel profitieren bislang nur die gesetzlichen Krankenkassen. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) fühlen sich benachteiligt, hoffen nun aber darauf, in die Rabatte mit einbezogen zu werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen einen gesetzlich verordneten Herstellerrabatt von 6%. Ab dem 1. August 2010 werden es sogar 16% sein. PKV-Verbandschef Reinhold Schulte sieht die privaten Krankenversicherungen als "Zahlmeister" des Gesundheitssystems, der die Ausfälle bei den gesetzlichen Kassen durch immer neue Budgetierungen, Kürzungen und Rabatte kompensiere. Ihm zufolge hat das Bundesgesundheitsministerium eine "konstruktive Prüfung" zugesagt. Auf der PKV-Jahrestagung in Berlin sagte Schulte, sein Verband gehe davon aus, dass sein Begehr nach der verfassungsrechtlichen Prüfung umgesetzt wird. Die Versicherer kritisieren seit Jahren, es sei nicht einzusehen, dass privat Versicherte höhere Preise für Arzneimittel zahlen müssen.

Im Interview mit der "Stuttgarter Zeitung" weist Klaus Henkel, der Vorstandsvorsitzende der Süddeutschen Krankenversicherung, darauf hin, dass die PKVen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009 fair behandelt werden müssen. Weil sie eine sehr gute Versorgung bieten wollten, könnten sie nicht Tarife favorisieren, die Originalpräparate benachteiligen und nur Nachahmerpräparate vorsehen. Um auch bei den Originalpräparaten günstigere Preise durchsetzen zu können, will sein Verband das Medikamenten-Sparpaket auch auf die Privatversicherungen anwenden.

Vertreter der Regierungskoalition machten deutlich, dass sie die Forderungen der PKVen unterstützen. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe zufolge haben sich die Gesundheitspolitiker der Koalition dafür ausgesprochen, das Arzneimittelsparpaket auch auf die PKV zu übertragen. Auch sein CSU-Kollege Alexander Dobrindt bezeichnete das Verlangen der Privaten als legitim.


Redaktion und Copyright: Unicepta Gesellschaft für Medienanalyse mbH

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